2. Kaltererseelauf
14,8 km | 4,1 km
14. April 2024, 09:30 Uhr
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Reglement

Unter Aufsicht der FIDAL organisiert der Südtiroler Laufverein Amateursport die 2. Ausgabe des Kalterer See Laufes, eine Leichtathletikveranstaltung, die als Straßenlauf "Regional OPEN" in den FIDAL-Kalender aufgenommen ist.

Der Wettkampf wird mit Start- und Ziel im Zentrum von Tramin findet am 14.April 2024 statt

Der Start erfolgt ab 09:30Uhr.

Mit der Einschreibung erklärt der Athlet, das vorliegende Reglement gelesen und in vollem Umfang akzeptiert zu haben.

TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN KALTERERSEELAUF

Teilnahmevoraussetzungen: Die Teilnahme ist möglich für Personen ab 18 (Lebensjahr), die zum Zeitpunkt der Veranstaltung eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen.

Athleten mit italienischer Staatsbürgerschaft - Vereinsmitglieder

  • Athleten, die Mitglieder eines Vereins sind, der der FIDAL (Federazione Italiana di Atletica Leggera) angeschlossen ist.
  • Athleten, die Mitglieder einer mit der FIDAL (ACSI, AICS, ASC, ASI, CNS LIBERTAS, CSAIN, CSEN, CUSI, ENDAS, MSP ITALIA, OPES, PGS, UISP, USACLI) konventionierten Sportfördereinrichtung (Abteilung Leichtathletik) sind und im Besitz eines gültigen ärztlichen Zeugnisses sind, das die spezifische Wettkampftauglichkeit für Leichtathletik attestiert. 
    Die Mitglieder einer konventionierten Sportfördereinrichtung müssen die Tagestesserierung der CSI "Free Sport" erwerben (Kosten 5,00Euro) - Mindestalter: ab 18 Jahre
    Die Teilnehmer müssen zudem im Besitz eines gültigen ärztlichen Zeugnisses sein, das die spezifische Wettkampftauglichkeit für Leichtathletik attestiert.
    (Verpflichtende Dokumente: Tagestesserierung CSI "Free Sport" und ärztliches Zeugnis über die Wettkampftauglichkeit);
  • Ahleten, die Mitglieder der CSI sind und im Besitz eines gültigen ärztlichen Zeugnisses sind, das die spezifische Wettkampftauglichkeit für Leichtathletik attestiert. 
    (Verpflichtende Dokumente: Mitgliedsausweis der CSI und ärztliches Zeugnis über die Wettkampftauglichkeit);

Athleten mit italienischer Staatsbürgerschaft - ohne Verein

  • Müssen die Tagestesserierung der CSI "Free Sport" erwerben (Kosten 5,00Euro) - Mindestalter: ab 18 Jahre
    Die Teilnehmer müssen zudem im Besitz eines gültigen ärztlichen Zeugnisses sein, das die spezifische Wettkampftauglichkeit für Leichtathletik attestiert.
    (Verpflichtende Dokumente: Tagestesserierung CSI "Free Sport" und ärztliches Zeugnis über die Wettkampftauglichkeit);

Ausländische Athleten

  • Ausländische Athleten mit einer Mitgliedskarte eines Vereins, der einem von der WA anerkanntem ausländischen Leichtathletikverband angehört, müssen eine Eigenerklärung unterzeichnen, die die genannte Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Abholung der Startnummer attestiert.
  • Ausländische Athleten, welche nicht Mitglied eines von der WA anerkannten ausländischen Leichtathletikvereines angehören:'
    Müssen die Tagestesserierung der CSI "Free Sport" erwerben (Kosten 5,00Euro) - Mindestalter: ab 18 Jahre
    Die Teilnehmer müssen zudem im Besitz eines gültigen ärztlichen Zeugnisses sein, das die spezifische Wettkampftauglichkeit (mit Belastungs-EKG, Spirometrie, Urinkontrolle) für Leichtathletik attestiert.
    (Verpflichtende Dokumente: Tagestesserierung CSI "Free Sport" und ärztliches Zeugnis über die Wettkampftauglichkeit);

     

Die verpflichtenden Dokumente müssen am Tag der Veranstaltung gültig sein (14.04.2024) und im Bereich Einschreibung, Kontrolle der Einschreibung unter www.kaltererseelauf.it bis zum unten angegebenen Einschreibetermin hochgeladen werden. Bei unvollständiger Einschreibung ist keine Teilnahme an der Veranstaltung und keine Rückerstattung der Anmeldegebühr möglich.

 

TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN GEWÜRZTRAMINERLAUF (VOLKSLAUF):

Die Teilnahme ist möglich für Personen ab 16 Jahren (Lebensjahr). Minderjährige dürfen nur mit schriftlicher Erlaubnis
der Eltern (oder der gesetzl. Vertreter) teilnehmen.

Für die Teilnahme wird kein ärztliches Zeugnis benötigt. Alle Teilnehmer müssen bei der Abholung der Startunterlagen eine Eigenerklärung unterschreiben! Bei Minderjährige (ab 16 Jahre) müssen die Eltern oder gesetzliche Vertreter unterschreiben.

Es wird keine Ergebnisliste erstellt!

Die Teilnehmer erhalten das Startpaket bei Abholung der Startunterlagen.

 

Einschreibungen und Zahlungen

ONLINE-EINSCHREIBUNG auf der offiziellen Internet-Seite www.kaltererseelauf.it

Die Organisation behält sich das Recht vor, die Einschreibungen vorher, bei Erreichen des Teilnehmerlimits (1200 Teilnehmer), oder aufgrund einer sonstigen unanfechtbaren Entscheidung zu schließen.

Fragen können an folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: info@kaltererseelauf.it

Einschreibegebühr

Kalterersee Lauf          35 €  (ab 24/03/2024: 38 €)

Gewürztraminerlauf    15 €  (ab 25/03/2024: 20 €)

Rückerstattung und Übertragungen

Im Falle einer Absage und/oder Verschiebung des Wettbewerbs kann die bereits erfolgte Einschreibung für den neu festgelegten Termin oder für den Wettbewerb, der im darauffolgenden Jahr durchgeführt wird, verwendet werden.

Die Online- Anmeldung für den Kaltererseelauf ist bis Freitag, 12/4 um 14.00 Uhr möglich. Am Samstag 13/04 und am Sonntag 14/04 werden keine Anmeldungen für den Kaltererseelauf angenommen sondern nur mehr für den Gewürztraminerlauf!

Startnummern

Die Startnummer ist an die Person gebunden, darf nicht verändert werden und darf nicht an andere Personen weitergegeben werden. Die Startnummern werden ohne Ausnahme nur denjenigen Athleten zugewiesen, deren Einschreibung vollständig bezahlt ist (der Zahlung schließt den Einschreibevorgang ab). Sobald eine Startnummer zugewiesen ist, kann diese nicht mehr verändert werden. Bei der Zuteilung der Startnummern berücksichtigt der Veranstalter die im Zuge der Einschreibung angegebenen Laufzeiten.

Einzelabholung

Die Startnummern können im Rennbüro abgeholt werden:

am Samstag, den 13. April 2024  von 15:00 bis  18:00 Uhr

am Sonntag, den 14. April 2024 von 07:30 bis 09:00 Uhr

Zutritt zum Rennbüro haben nur die beim Wettbewerb eingeschriebenen Läufer. Gleichzeitig mit der Startnummer werden auch die Startpakete ausgegeben.

 

START

Der Start erfolgt beim Rathausplatz in Tramin. 

Die Sprecher werden vor Ort dazu Informationen geben.

Start Kaltererseelauf:                 09:30 Uhr
Start Gewürztraminerlauf:         09:35 Uhr

Start Kinderlauf: 13:00 Uhr (beim Festplatz in Tramin)


Laufstrecke

Kaltererseelauf: 14,8km

Gewürztraminerlauf (Volkslauf): 4,1km

Laufstrecke: Details der Laufstrecke finden sich auf der offiziellen Internetseite unter www.kaltererseelauf.it

Die Teilnehmer dürfen die ausgewiesene Strecke nicht verlassen. Zudem müssen sie den Weisungen des Servicepersonals Folge leisten. Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften führt zur Disqualifikation.

Es wird jedenfalls darauf hingewiesen, dass – wie bei jedem Straßenlauf – die Athleten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einhalten müssen, falls kein Vertreter der Ordnungskräfte vorhanden ist.

Verpflegungsstellen sind an verschieden Stellen aufgebaut.
 

Verhalten während des Wettkampfs

Die Athleten dürfen am Wettkampf nur mit der eigenen Startnummer und dem entsprechenden, vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Chip teilnehmen.

Falls ein Athlet mit der Startnummer und dem Chip eines anderen Läufers oder mit weiteren Chips laufen sollte, wird dieser Teilnehmer disqualifiziert und dem Leichtathletikverband gemeldet.

Ziel

Das Ziel befindet sich an derselben Stelle wie der Start.

Über Lautsprecher und mit Unterstützung der freiwilligen Helfer des Vereins informiert der Sprecher der Veranstaltung die Athleten, wie nach Überschreiten der Ziellinie vorzugehen ist und welche Verhaltensregeln im Zielbereich einzuhalten sind.

Zeitnehmung und Ergebnislisten

Die Zeitmessung und die Erstellung der Ergebnislisten erfolgen mit Hilfe eines Wegwerf-Chip-Systems. Die Zeit eines jeden Athleten wird bei Überschreiten der Startlinie zu Beginn der Veranstaltung und bei Überschreiten der Ziellinie am Ende elektronisch erfasst. Der Veranstalter behält sich vor, eventuelle Kontrollstellen für Zwischenzeiten einzurichten.

Es wird eine allgemeine Ergebnisliste und eine Ergebnisliste nach Kategorien erstellt. Die Zeitmessung und die Erstellung der Ergebnislisten erfolgen mit Hilfe eines elektronischen Systems („Chip“) und werden durch einen technischen Schiedsrichter/Rekursschiedsrichter validiert.

Der Chip der Läufer befindet sich auf der Startnummer; Athleten, die den Chip/die Startnummer vorschriftswidrig tragen, werden nicht in die Ergebnisliste aufgenommen. Die Erstellung der Ergebnislisten erfolgt auf Grundlage der Laufzeit ab dem Startschuß bis zum Überschreiten der Ziellinie (gun time).

Die Ergebnislisten können online auf der offiziellen Internetseite unter www.kaltererseelauf.it eingesehen werden.

Zeitlimit

1:45 Stunde

Über diesen Zeitlimit kann der Veranstalter nicht mehr für die Sicherheit der Teilnehmer auf der Strecke gewähren.

Wichtiger Hinweis:

Beim KM 10 wird ein Kontrollpunkt aufgestellt. Alle Teilnehmer welche bei diesen Kontrollpunkt die Zeit von 1h 20min. überschreiten, sind disqualifiziert und werden vom Rennen genommen.

Taschenaufbewahrung

Es besteht die Möglichkeit der Taschenaufbewahrung im Kultursaal Tramin.


Umkleiden, WC

WC befinden sich im Kultursaal Tramin und beim Sportplatz in Tramin.

Die Umkleiden mit Duschmöglichkeit befinden sich beim Sportplatz Tramin. Es wird ein Shuttle-Dienst organisiert der die Athleten vom Parkplatz Nähe Kultursaal Tramin zum Sportplatz Tramin bringt.

BESCHWERDEN

Eventuelle Beschwerden hinsichtlich der Platzierung müssen innerhalb von 30 Minuten ab dem Zeitpunkt, zu dem die offizielle Ergebnisliste online bekannt gegeben wird, eingereicht werden, und zwar in erster Instanz mündlich gegenüber dem Schiedsrichter im Ziel und in zweiter Instand schriftlich gegenüber dem Rekursschiedsrichter bei gleichzeitiger Bezahlung einer Gebühr von 100 Euro, die bei erfolgreicher Annahme der Beschwerde wieder zurückbezahlt wird.

SICHERHEITSPLAN
Gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften hat der Veranstalter einen geeigneten Gesundheits- und Sicherheitsplan erstellt.

Medizinische Betreuung

Der Veranstalter sorgt für eine medizinische Betreuung. Teilnehmer, die an Allergien auf Arzneimittel und/oder andere Substanzen leiden oder diejenigen, die Arzneien einnehmen sowie diejenigen, die unter irgendwelchen Krankheiten leiden, werden eindringlich aufgefordert, diese Umstände dem Veranstalter mitzuteilen und jedenfalls die entsprechenden Angaben – mit wischfestem Stift - auf der Rückseite der Startnummer einzutragen. Das Vorhandensein dieser Informationen kann, bei entsprechenden Notfällen, wichtig und, in manchen Fällen, lebensrettend sein. Die Läufer dürfen an der Veranstaltung nur teilnehmen, wenn sie die geltenden Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit einer Wettkampftätigkeit erfüllen. Zudem sind die Athleten angehalten, nicht an der Veranstaltung teilzunehmen, wenn sie sich am Tag des Halbmarathons nicht in einer gesunden körperlichen Verfassung befinden, oder im Falle eines Unwohlseins während der Veranstaltung den Lauf sofort zu beenden und medizinische Unterstützung aufzusuchen.

UNDURCHFÜHRBARKEIT DER VERANSTALTUNG

Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt.

Falls die Veranstaltung annulliert und/oder auf einen anderen Zeitpunkt verschoben oder jedenfalls nicht durchgeführt werden sollte aufgrund von Ereignissen, die nicht dem Veranstalter zuzuschreiben sind bzw. nicht von dessen Absicht abhängen, wobei darunter auch der Widerruf der Genehmigung zur Durchführung der Veranstaltung durch die zuständigen öffentlichen Stellen fällt, kann der eingeschriebene Athlet den veranstaltenden Organisationen keine Forderungen stellen, weder für die Rückerstattung der Einschreibegebühr noch für den Ersatz irgendwelcher aufgewandter oder noch aufzuwendender Kosten. Durch die Übermittlung der Einschreibung akzeptiert der Athlet die vorgenannte Bedingung und verzichtet ausdrücklich auf jegliche Forderung wegen Annullierung und/oder Aufschub der Veranstaltung, unabhängig davon ob es sich um eine Entschädigung eventueller erlittener oder noch zu erleidender Schäden handelt und/oder wegen grundsätzlicher Schadenersatzforderungen und/oder hinsichtlich jedweder anderer Forderung nach Ersatz oder Entschädigung ganz gleich welchen Schadens, sei es ein Vermögensschaden oder ein anderer Schaden, erlitten oder noch zu erleiden.

Im Falle der Annullierung oder des Aufschubs der Veranstaltung kann die bereits erfolgte Einschreibung für den neu bestimmten Zeitpunkt oder für die Veranstaltung, die im Folgejahr veranstaltet wird, verwendet werden.

Haftungsausschluss

Haftung: Mit der Einschreibung erklärt der Athlet, das Reglement des Kalterer See Halbmarathons zu kennen und einzuhalten. Gleichzeitig entbindet er die Veranstalter von jeglicher Haftung für Personenschäden, einschließlich persönlicher Unfälle und/oder Todesfälle, die sich vor, während und nach der Veranstaltung ereignen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Wettbewerb ist mit einer Haftpflichtversicherung abgesichert. Die Veranstalter übernehmen keinerlei Haftung für Unfälle, Diebstahl von Gegenständen und Sachen oder für Sachschäden und für Personenschäden vor, während und nach der Veranstaltung.


Schlussbestimmungen

Nach entsprechender Genehmigung durch die FIDAL behält sich der Veranstalter vor, das vorliegende Reglement jederzeit und aufgrund jedweder für notwendig gehaltenen Gründe zu verändern, um einen besseren Verlauf der Veranstaltung sicherzustellen.

Eventuelle Änderungen hinsichtlich Dienstleistungen, Örtlichkeiten und Zeiten werden den Athleten entsprechend mitgeteilt oder auf der offiziellen Internetseite der Veranstaltung unter www.kaltererseelauf.it bekannt gegeben. Für alles, was im vorliegenden Reglement nicht berücksichtigt ist, gelten die technischen und statutarischen Regelungen der FIDAL und des GGG, die Vorschriften der I.A.A.F. und die entsprechenden derzeit geltenden gesetzlichen Vorschriften.

Beschwerden: Eventuelle Beschwerden müssen unter Berücksichtigung der Vorschriften der FIDAL und del R.T.I. eingereicht werden.


Bildrechte

Bildrechte: Mit der Einschreibung ermächtigt der Athlet den Veranstalter ausdrücklich, die statischen oder beweglichen Bilder, die den Athleten während seiner Teilnahme am Kalterersee Lauf abbilden, für Informations-, Werbe- oder institutionelle Zwecke gratis zu verwenden. Der Veranstalter kann die in diesem Reglement vorgesehenen Verwendungsrechte der Bilder an institutionelle und kommerzielle Partner weitergeben. Die vorliegende Ermächtigung zur Verwendung der Bildrechte gilt auf unbestimmte Zeit und ohne örtliche Einschränkungen zur Verwendung in nationalen oder internationalen Veröffentlichungen und Filmen, Zeitschriften, Fernsehen, WEB-Seiten, Sozialen Medien sowie in anderen spezifischen Medien, wie z.B. die Archivierung.

Datenschutz
Informationen gemäß Artikel 13 und 14 der Verordnung UE2016/679 des Europäischen Parlaments und des Europarats vom 27. April 2016 und des gesetzesvertretenden Dekrets 196 vom 30. Juni 2003 und Nr. 101 vom 10. August 2018: Verantwortlicher für die Verarbeitung persönlicher Daten: Verantwortlicher für die Verarbeitung persönlicher Daten ist der Amateursportverein Südtiroler Laufverein in I-39057 Eppan, St.-Michaels-Platz 19, E-Mail: suedtiroler.laufverein@gmail.com. Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist der Präsident „pro tempore“ des Südtiroler Laufvereins.

Ursprung der Daten: Persönliche Daten, die nicht direkt vom Betroffenen/von der Betroffenen eingeholt werden, werden von Timing Data Service SRL, FIDAL, Runcard o Sportförderungseinrichtungen eingeholt.

Datenkategorie: Die eingeholten Daten sind Daten zur Identifizierung.

Zweck der Datenverarbeitung: Die eingeholten Daten werden von den dazu Beauftragten (dafür vorgesehene Beauftragte, Dienstleister oder Dritte), auch auf elektronische Weise, für Zwecke des Kalterer See Halbmarathons zur Erfüllung von gesetzlichen Verpflichtungen, zur Erfüllung von vertraglichen oder organisatorischen Erfordernissen hinsichtlich der Teilnahme am Kalterer See Halbmarathon (Teilnehmerlisten, Ergebnislisten, Archivierung), zur Erfüllung verwaltungsrechtlicher Erfordernisse oder für die Zusendung von Informations- und Werbematerial verwendet. Verpflichtung zur Datenübermittlung: Die Übermittlung der Daten ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Teilnahme am Kalterer See Halbmarathon. Falls Daten verweigert werden, können die entsprechenden Dienstleistungen nicht erbracht werden.

Übermittlung und Empfänger der Daten: Die Daten können öffentlichen und privaten Stellen übermittelt werden (Medien, Soziale Medien, Zeitschriften, Zeitnehmerdiensten, Internetseite, Pflege und Verwaltung des IT-Systems, TDS SRL, FIDAL, RUNCARD und Sportfördereinrichtungen.

Dauer: Die Daten werden für den Zeitraum aufbewahrt, der für die Erfüllung der notwendigen Verpflichtungen im vertraglichen, steuerlichen, buchhalterischen und verwaltungstechnischen Bereich und höchstens bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kalterersee Lauf mehr durchgeführt wird, erforderlich ist.

Betroffenenrechte: Auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen erhält der/die Betroffene jederzeit, auf Anforderung, den Zugang zu den eigenen Daten; falls der/die Betroffene die Daten für unrichtig oder unvollständig hält, kann er/sie entsprechend die Korrektur und die Vervollständigung verlangen; falls gesetzlich möglich kann der/die Betroffene der Datenverarbeitung widersprechen, die Löschung der Daten verlangen oder die Einschränkung der Verarbeitung der persönlichen Daten fordern und das Recht auf Übertragbarkeit der Daten in Anspruch nehmen.

Rechtsmittel: Im Falle einer ausbleibenden Antwort kann der/die Betroffene Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einreichen oder Rekurs bei den Gerichtsbehörden einlegen.

Informationen und Kontakte

Südtiroler Laufverein
St.-Michaels-Platz 19
39057 Eppan (BZ)

Alternativ kann die offizielle Internetseite der Veranstaltung unter www.kaltererseelauf.it, eingesehen oder ein E-Mail an info@kaltererseelauf.it geschickt werden.

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